Sommer- & Wintergarten

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Allgemeine Angaben
Artikel-Standort:
AT 2432 Schwadorf
Zustand:
Neu
Übergabe:
Versand

1. Sommergarten:

Ein Sommergarten ist eine verglaste Struktur, die in erster Linie dazu dient, im Sommer eine angenehme Umgebung zu schaffen. Hier sind einige Merkmale eines Sommergartens:

  • Verglasung: Sommergärten sind in der Regel stark verglast, um viel natürliches Licht hereinzulassen und eine helle, offene Atmosphäre zu schaffen.
  • Belüftung: Sommergärten sind oft mit Belüftungsmöglichkeiten ausgestattet, wie zum Beispiel Fenster, Dachluken oder Schiebetüren, um die Luftzirkulation zu verbessern und die Temperatur zu regulieren.
  • Beschattung: Beschattungssysteme, wie Markisen oder Rollos, können integriert werden, um im Sommer vor übermäßiger Sonneneinstrahlung zu schützen.
  • Pflanzen: Sommergärten werden oft für die Unterbringung von Pflanzen genutzt, da sie eine optimale Umgebung für das Pflanzenwachstum bieten.

2. Wintergarten:

Ein Wintergarten ist ebenfalls eine verglaste Struktur, jedoch ausgelegt für den ganzjährigen Gebrauch, einschließlich der kälteren Wintermonate. Hier sind einige Merkmale eines Wintergartens:

  • Wärmedämmung: Im Gegensatz zum Sommergarten ist ein Wintergarten in der Regel besser isoliert, um die Wärme im Winter zu bewahren. Dies kann durch spezielle Verglasung, Dämmmaterialien und thermische Trennung erreicht werden.
  • Heizung: Wintergärten können mit Heizsystemen ausgestattet werden, um auch in den kälteren Monaten eine angenehme Temperatur zu gewährleisten.
  • Ganzjährige Nutzung: Ein Wintergarten ist darauf ausgelegt, das ganze Jahr über genutzt zu werden, unabhängig von den Witterungsbedingungen.
  • Vielseitige Nutzung: Wintergärten können für verschiedene Zwecke genutzt werden, von einem zusätzlichen Wohnraum bis hin zu einem Wintergarten, der das ganze Jahr über als Rückzugsort dient.

Die Wahl zwischen einem Sommer- und Wintergarten hängt von Ihren spezifischen Bedürfnissen, dem Klima in Ihrer Region und Ihrem Budget ab. Beide Typen bieten einzigartige Vorteile und können wunderbare Erweiterungen für Ihr Zuhause darstellen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB-Stand 12/2023) der Firma Ahmet Caliskan, in weiterer Folge CrazY Pergola genannt:

1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Der Käufer bestellt die Ware auf folgende Weise: telefonisch, schriftlich (z.B. per E-Mail) oder über sein Kundenkonto im Online-Shop und erklärt sich durch Auftragserteilung ausdrücklich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma CrazY Pergola einverstanden.
1.2 Die Firma CrazY Pergola schließt Verträge ausschließlich unter der Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen oder Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch die Firma CrazY Pergola.

2. ANGEBOTE
Angebote von der Firma CrazY Pergola sind freibleibend und unverbindlich.

3. BESTELLUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS
3.1 Der Käufer bestellt die Ware auf folgende Weise: telefonisch, schriftlich (z.B. per E-Mail) oder über sein Kundenkonto im Online-Shop und erklärt sich durch Auftragserteilung ausdrücklich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma CrazY Pergola einverstanden.
3.2 Aufträge an die Firma CrazY Pergola gelten erst dann als angenommen, wenn die Firma CrazY Pergola nach Erhalt einer Bestellung eine schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung an den Kunden übermittelt hat.
3.3 Die Firma CrazY Pergola ist berechtigt, den Vertrag unter den Bedingungen abzuschließen, dass der Vertragspartner entweder eine Vorauszahlung oder eine Anzahlung als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt leistet. In diesem Fall ist die Firma CrazY Pergola verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen.

4. PREISE
4.1 Die Verkaufspreise der Firma CrazY Pergola sind Euro-Preise und verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung und Leistung geltenden Mehrwertsteuer.
4.2 Wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung aufgrund veränderter Rechtsnormen zusätzliche oder erhöhte Abgaben anfallen, ist die Firma CrazY Pergola berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis entsprechend zu erhöhen.

5. EIGENTUMSVORBEHALT
5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von der Firma CrazY Pergola. Für den Fall, dass der Kunde mit den vereinbarten Zahlungen an die Firma CrazY Pergola in Verzug gerät, ist die Firma CrazY Pergola berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden zurückzuverlangen.
5.2 Für den Fall der Weiterveräußerung der Ware vor vollständiger Bezahlung ist diesbezüglich die schriftliche Zustimmung von der Firma CrazY Pergola einzuholen. Mit der Weiterveräußerung tritt der Kunde seine Forderungen aus dem Verkauf der Ware an die Firma CrazY Pergola ab und verpflichtet sich, von dieser Abtretung den Drittschuldner schriftlich zu verständigen.
5.3 Greifen vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises Dritte auf die Ware zu (z.B. bei Pfändungen), ist die Firma CrazY Pergola über diesen Umstand umgehend schriftlich zu informieren.
5.4 Für das Recht des Käufers, die von der Firma CrazY Pergola gelieferte Ware zu verarbeiten, gelten die Beschränkungen der vorstehenden Absätze entsprechend. Durch die Verarbeitung erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten und/oder gelieferten Sachen; die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für die Firma CrazY Pergola bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.
5.5 Wird die Vorbehaltsware von der Firma CrazY Pergola mit noch im Fremdeigentum stehenden Waren verarbeitet oder untrennbar vermischt, erwirbt die Firma CrazY Pergola Miteigentum an den neuen Sachen oder dem vermischten Bestand. Der Umfang des Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der von der Firma CrazY Pergola gelieferten Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen Ware.

6. LIEFERUNG UND LIEFERFRISTEN
6.1 Die Firma CrazY Pergola ist dazu berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und hierüber Teilrechnungen auszustellen.
6.2 Sämtliche Angaben über Lieferzeiten von der Firma CrazY Pergola sind unverbindlich. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Lieferverzögerungen ist ausgeschlossen.
6.3 Versandart und Versandweg werden, soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, von der Firma CrazY Pergola bestimmt. Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, geht die Preisgefahr mit Absonderung der Ware – bei Annahmeverzug des Käufers mit der Versandbereitschaft durch die Firma CrazY Pergola – auf den Käufer über.

7. TECHNISCHES
Lieferungen von der Firma CrazY Pergola erfolgen in handelsüblicher Qualität. Der Kunde akzeptiert, dass Glas ein besonderer Werkstoff ist und dass innerhalb der vom jeweiligen Hersteller vorgegebenen Toleranzen hinsichtlich Glasstärken, Glasmaßen, Farbunterschieden, Strukturunterschieden u. Ä. handelsübliche Abweichungen gegeben sein können, die keinen Mangel darstellen.

8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
8.1 Generell ist eine Vorauskasse zu leisten bzw. nach Zustimmung durch die Firma CrazY Pergola auch nur eine Anzahlung in Höhe des Warenwertes oder Teilzahlung in vereinbarter Höhe, um die nötigen Materialen für die Erfüllung des Auftrages bestellen zu können.
8.2 Sämtliche Zahlungen sind gemäß den mit der Firma CrazY Pergola vereinbarten Bedingungen zu leisten. Sofern Zahlungsbedingungen nicht gesondert vereinbart wurden, ist der Rechnungsbetrag nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug in bar bzw. nach Zustimmung durch die Firma CrazY Pergola auch mittels Banküberweisung bzw. im Online-Shop möglichen Zahlungsmodalitäten zu leisten.
8.3 Skontoabzüge bei Zahlung können nur vorgenommen werden, wenn mit der Firma CrazY Pergola darüber vorab eine entsprechende ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde oder die Firma CrazY Pergola auf der Rechnung einen entsprechenden Skontoabzug gewährt.

9. ZAHLUNGS- UND ANNAHMEVERZUG
9.1 Im Falle eines Zahlungsverzuges – auch mit Teilzahlungen – treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.
9.2 Bei Zahlungsverzug von Kunden ist die Firma CrazY Pergola berechtigt, nach Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder aber Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu begehren. Bei Zahlungsverzug ist die Firma CrazY Pergola berechtigt ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
9.3 Wurde vom Kunden die Ware nicht wie vereinbart übernommen, ist die Firma CrazY Pergola nach erfolgloser Nachfristsetzung dazu berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern.

10. GEWÄHRLEISTUNG/PRÜFPFLICHT
10.1 Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind vom Kunden sofort ab Lieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels und entsprechender Fotodokumentation der Firma CrazY Pergola schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach Ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
10.2 Wird eine Mangelrüge außerhalb des Anwendungsbereiches des Konsumentenschutzgesetzes nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Glasbruch ist von der Gewährleistung jedenfalls ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt außerhalb des Anwendungsbereiches des Konsumentenschutzgesetzes mit Verarbeitung oder Veränderung der Ware durch den Kunden oder durch Dritte.
10.3 Die Gewährleistungsfrist wird, sofern nicht andere gesetzliche Bestimmungen zwingend dagegenstehen, mit einem Jahr ab Übergabe an den Käufer einvernehmlich vereinbart.
10.4 Bei ordnungsgemäßer erhobener und berechtigter Mängelrüge wird die Firma CrazY Pergola unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Käufers Gewähr durch Verbesserung, Gewährung eines Preisnachlasses oder Ersatzlieferung (Umtausch) wahrnehmen oder die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen.
10.5 Anders, wie immer geartete Ansprüche gegen die Firma CrazY Pergola, insbesondere solche auf Ersatz eines direkten Schadens oder Folgeschadens sind – soweit rechtlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen. Der Käufer hat diese Einschränkung der Haftung der Firma CrazY Pergola an seine Kunden weiterzugeben, sowie diese zu einer entsprechenden Weitergabe bis zum Endabnehmer zu verpflichten, sodass die Geltung der Haftungsbeschränkung bis zum Endabnehmer gewährleistet ist.
10.6 Eine Beratung durch Mitarbeiter von Firma CrazY Pergola erfolgt unverbindlich. Eine Haftung aus einer solchen Beratung ist, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.

11. ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort für Leistungen von der Firma CrazY Pergola als auch für Gegenleistungen von Kunden ist der Unternehmenssitz von der Firma CrazY Pergola.

12. RÜCKTRITT BZW. WIDERRUF
12.1 Sieht der Vertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann die Firma CrazY Pergola ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
12.2 Will der Auftraggeber den Vertrag stornieren, so hat die Firma CrazY Pergola das Recht, eine Stornogebühr (Manipulationsgebühr) von 50 Prozent der Auftragssumme, die sofort fällig ist, zu verlangen.
12.3 Bei Bestellungen über den Online-Shop hat der Käufer das Recht, binnen 14 Tagen den Vertrag schriftlich zu widerrufen. Alle damit verbundenen Zusatzaufwände sind vom Käufer zu tragen. Ein Widerrufsrecht besteht nicht für kundenspezifische oder bereits für den Kunden bestellte Ware.

13. GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL
13.1 Auf alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und der Firma CrazY Pergola ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
13.2 Für die Entscheidung über alle aus dem mit der Firma CrazY Pergola geschlossenen Vertrag allfällig entstehende Streitigkeiten – einschließlich solcher über das Bestehen oder Nichtbestehen des Vertrages – ist das am Unternehmenssitz von der Firma CrazY Pergola sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Die Firma CrazY Pergola behält sich das Recht vor, gegebenenfalls auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

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